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Wer ist berechtigt einen AVGS zu erhalten

  • ninarotarius
  • 30. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Mai 2024



Bevor dein kostenloses  Gründungscoaching beginnen kann, benötigst du zunächst einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Der Personenkreis, der einen AVGS bei der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter beantragen kann, ist breit gefächert. Gehörst du dazu?

In diesen Situationen kannst du einen AVGS beantragen:

  • Du beziehst Arbeitslosengeld I oder II.

  • Du wurdest gekündigt und bist als arbeitsuchend registriert.

  • Du bist selbstständig, kannst jedoch deinen Lebensunterhalt nicht decken.

  • Du beendest gerade dein Studium oder deine Ausbildung.

  • Du möchtest nach einer Pause wieder in die Arbeitswelt zurückkehren, z. B. nach einer Elternzeit oder Frühverrentung.


Gehörst du zu einer dieser Gruppen? Dann kannst du dich an die zuständige Behörde wenden, um einen AVGS zu beantragen.

Und das lohnt sich. Denn ein AVGS Coaching gibt dir ganz neue berufliche Impulse und ist für dich kostenlos. Behalte jedoch im Hinterkopf: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 
 
 

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